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19.12.2005 - Jugendzentrum jugendnah gestalten |
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An den Jugendhilfeausschuss der Stadt Leichlingen
Leichlingen, den 16.11.2005
Antrag: Neues Jugendzentrum jugendnah gestalten - aber nicht zweckentfremden!
Sehr geehrte Damen und Herren,
die FDP-Fraktion beantragt einige Ergänzungen zu der in der Verwaltungsvorlage 51-128/00 vorgestellten Eckpunkte einer Nutzung durch Dritte für das neue Leichlinger Jugendzentrum.
Der Kreis der möglichen Drittnutzer sollte um die örtlichen Vereine und die demokratisch gewählten Schülervertretungen der Leichlinger Schulen erweitert werden. Die Vereine können darüber hinaus - im Sinne von Eigenwerbung, aber auch als Erweiterung des dortigen Angebots - in Absprache mit der Leitung des Jugendzentrums eigene Kurse und Workshops im Jugendzentrum für die offene Jugendarbeit anbieten. Dies würde die Zielgruppe für das Jugendzentrum erweitern und auch neue interessierte Jugendliche ansprechen.
Die Nutzung der Räumlichkeiten des Jugendzentrums sollte allerdings nicht an Leichlinger Privatleute vermietet werden. Zum einen gab es in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen bei diesem Vorgehen, zum anderen gibt es für private Veranstaltungen genügend andere öffentliche und private Räumlichkeiten in Leichlingen, die für Bürger anzumieten sind. Denn ein Jugendzentrum ist für die Leichlinger Jugendlichen da - wie der Name dieser Einrichtung schon verrät. Die Frage nach dem Vorgehen bei jugendlichen Mietern stellt sich nicht, da man nur als volljährige Person einen Miet- und Nutzungsvertrag unterschreiben kann.
Besonders wichtig ist auch die Neutralität dieses Ortes. In einem Jugendzentrum haben parteipolitische Veranstaltungen - auch oder gerade von Jugendorganisationen - nichts verloren. Das Jugendzentrum darf nicht zum verlängerten Arm von verschiedenen politischen Gruppierungen werden. Auch hierfür gibt es genügend andere Anlaufstellen in Leichlingen. Im Zuge von politischen Bildungsveranstaltungen ist es in Ausnahmefällen zu überlegen, überparteiliche Informationsveranstaltungen im Jugendzentrum vor z.B. Kommunalwahlen im Jugendzentrum stattfinden zu lassen.
Die Entscheidungskompetenz über die Vermietung einzelner Räume an Dritte darf nicht nur bei einer einzigen Person - in diesem Fall Frau Riegler - liegen. Um auch hier ein Höchstmaß an Objektivität zu wahren, sollte die Entscheidungskompetenz - wie beim alten Jugendzentrum - beim Förderverein des Jugendzentrums liegen oder bei der Stadtverwaltung. Die Nutzungsgebühren sollten der jeweiligen finanziellen Situation der Mieter angepasst werden. Das Kinder- und Jugendparlament und die Musikschule beispielsweise sollte die Räumlichkeiten auch weiterhin kostenlos nutzen dürfen. Allerdings sind die Nutzungsgebühren als symbolischer Beitrag zu sehen. Das Jugendzentrum ist keine wirtschaftliche Einnahmequelle für Institutionen, sondern eine öffentliche Einrichtung.
Zusammenfassend ist zu sagen: Das neue Jugendzentrum ist zu aller erst für die Leichlinger Jugendlichen da. Sie sollten dort eine vertraute und neutrale Umgebung vorfinden, die eine breite Palette von Aktionsmöglichkeiten bietet. Dritte, die die dortigen Räumlichkeiten mieten, sollten die Räume zum Wohle der Jugendlichen nutzen und die dortige Jugendarbeit unterstützen.
gez. Marc Steinhäuser (beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss)
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