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Schlechte Demokraten in Leichlingen? PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 14. Dezember 2011 um 12:59 Uhr
So kommt es einem langsam vor. Der besonnene Bürger fragt sich mittlerweile sowieso, was hier eigentlich passiert und wo eigentlich das Problem ist.

Der Rat nimmt sich das Recht, sich in Ruhe umfassend und in Ruhe über das wichtigste Zukunftsprojekt der Stadt zu informieren, damit er 10 Tage später in öffentlicher Sitzung darüber diskuieren und befinden kann. Was ist daran undemokratisch und verwerflich? Das kann man doch nur begrüßen und sagen: GUT SO!! Denn so muss es doch auch sein, wenn ein Ratsmitglied verantwortungsgerecht beurteilen und entscheiden will.

Die Bürgerinitiative appelliert durch ihren Pressesprecher an die Ratsmitglieder, "das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger und der zukünftigen Generationen von Leichlingen in den Mittelpunkt zu stellen", wozu ja jedes Ratsmitglied sowieso per Eid verpflichtet ist. Was will die Initiative eigentlich damit ausdrücken? Will sie etwa damit sagen, dass die Ratsmitglieder das bisher nicht getan haben? Das würde mich, wäre ich Ratsmitglied, in meiner Ehre aber sehr kränken. Ich will der Initiative mal unterstellen, dass sie das nicht beabsichtigt hat. Vielmehr wollte man die Ratsmitglieder wohl nur auffordern, doch endlich im Sinne der Initiative zu entscheiden. Das hätte man dann aber auch so ausdrücken können und müssen.

Auch nervt dieses ständige Gerede von "undemokratischem Verhalten". Man bekommt ja langsam das Gefühl, alles was nicht im Sinne der Initiative entschieden wird oder deren Billigung erfährt, ist undemokratisch. Die Ratsmitglieder sind Entscheidungsträger im Sinne unserer repräsentativen Demokratie und haben und tragen deshalb auch die Verantwortung, das muss die Bürgerinitiative endlich mal zur Kenntnis nehmen. Aber auch das eine oder andere Ratsmitglied selbst, der sich dieser Verantwortung entziehen will, sollte sich das noch einmal vor Augen führen. Der gerne zitierte Souverän, nämlich der Bürger, hat aber die Entscheidung für eine repräsentative Demokratie getroffen und ihre Repräsentanten durch ihre Stimmabgabe bei der letzten Kommunalwahl gewählt und bestätigt. Das ist demokratisch. Die Initiative hat ihre Möglichkeiten in Form ihres Begehrens genutzt, ist aber gescheitert, weil sie schon die formellen Anforderungen unzureichend beachtet hat. Diese aber zu beachten und danach zu entscheiden, ist auch demokratisch. Undemokratisch aber ist, wenn man nur den eigenen Standpunkt gelten lässt und Mehrheitsentscheidungen nicht respektiert.

Die Bürgerinitiative muss nun endlich Farbe bekennen. Es geht hier um mehr als nur um die Bebauung des Neuen Stadtparks und den Neubau des Kaufparks. Mit diesem Projekt geht es um die zukünftige Gestaltung der Kernstadt Leichlingens und auch um die Existenz des innerstädtischen Einzelhandels in Leichlingen überhaupt. Die Initiative hat bisher jeglichen Lösungsansatz im Hinblick auf Einzelhandelsbelebung und Wirtschaftsförderung vermissen lassen. Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung im Sinne einer nachhaltigen Politik bestehen aber eben nicht nur aus Ablehnung und plakativem Anprangern von Leerständen, da muss schon etwas mehr kommen.

Die Initiative fordert eine umfassende Bürgerbeteiligung, Rat und Verwaltung wünschen dies ebenso. Dort wird man Lösungen und Ideen diskutieren und erarbeiten müssen, die die Stadt und den Einzelhandel in ihrer Entwicklung weiter bringen. Man darf gespannt sein, wie sich die Initiative in einer umfassenden Bürgerbeteiligung einbringen will und wird. Wenn sie aber nicht bereit ist, sich von ihrem bislang manifestierten Standpunkt zu bewegen und zu lösen, ist ihre Teilnahme jedoch eher fragwürdig und wenig zielführend.

 

Kommentare 

 
0 #1 Jens Weber 2011-12-15 00:52
Ein Punkt trifft in o.a. Rede, deren Verfasser sich leider nicht outet , nicht zu:

Das "Recht" was der Rat sich angeblich nimmt, hat er gesetzlich gar nicht. Nur zur Erinnerung. Ursprünglich war eine Beschluss Vorlage vorgesehen, in der b-Plan relevante Themen, wie die Erweiterung des Aufstellungsbes chlusses hätten beschlossen werden sollen. Das geht ohne Öffentlichkeit gesetzlich nicht. Das hat auch offenbar der BM in letzter Minute erkannt, da er auf dem besten Wege war, einen rechtlich anfechtbaren Beschluss herbeizuführen.


Es gilt der Grundsatz der öffentlichen Ratssitzung nach § 48 GO NRW. Da kann man nicht nolens volens einfach die Öffentlichkeit ausschließen nur weil man Angst hat, die Ratsmitglieder können bei ihrer Entscheidungsfi ndung angeraunt werden. Nichts spricht gegen eine sorgfältige Vorbereitung. Aber dazu muss man keine Ratssitzung einberufen.
Jens Weber
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