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Sind 10.000 qm Handelsfäche zuviel für die Innenstadt? PDF Drucken E-Mail
Montag, den 19. Dezember 2011 um 09:48 Uhr

Berechnung VerkaufsflächenbedarfSpontan beantwortet würde diese Frage von den meisten sicherlich mit ja beantwortet werden, da braucht man kein großer Prophet zu sein. Geht man der Frage aber unter Berücksichtigung von Detailkenntnissen mit betriebswirtschaftlichem Sachverstand nach, erhält man je nach Ansatz genau das umgekehrt Ergebnis, nämlich - nein. Und genau hier steckt die große Gefahr, die mit einer Bürgerbefragung verbunden wäre: dem Bürger mangelt es an Detailkenntnissen, um solch eine Frage fach- und sachgerecht beurteilen und beantworten zu können. Wenn das Ratsmitglied Hüttebräucker also eine Bürgerbefragung fordert, unterschätzt er entweder die Komplexität, die hinter solch einer Fragestellung steckt, oder aber er verfolgt eine andere Absicht.

Die Kaufkraftbindung in Leichlingen von knapp 47 % liegt weit unter dem bundes- und landesweiten Durchschnitt. Will man die Kaufkraftbindung erhöhen, muss zusätzlicher Kaufanreiz geschaffen werden in Form von zusätzlichem Angebot. Der bestehende Einzelhandel kann nur bedingt  diese Zielsetzung durch verkaufsfördernde Maßnahmen wie beispielsweise bessere Angebotspräsentation, Schaffung von Barrierefreiheit etc. erreichen. Zusätzliche Handelsflächen sind also erforderlich, um mehr Kaufkraft in Leichlingen zu binden. Die kluge Frage, die also alle bewegt, lautet:

Wie viel Verkaufsfläche wird in welchem (Branchen) Bereich benötigt, um eine bestimmte Kaufkraft zu erreichen?

oder umgekehrt:

Bei welcher (Ziel-) Kaufkraftbindung benötigen wir wie viel zusätzliche Verkaufsfläche?

Um diese Fragen beantworten und vor allem ermitteln und errechnen zu können, bedarf es umfangreicher Detailinformationen, die dem Bürger zwar theoretisch zur Verfügung stehen ( z.B. veröffentlichte GMA -Gutachten auf der Homepage der Stadt, Presse etc. ), aber nur zu einem Bruchteil auch abgerufen und sachkundig verwendet werden können.  Und weil hier der Bürger schlichtweg überfordert ist, haben die klugen Verfassungsgründer die repräsentative Demokratie eingeführt, damit die (gewählten) Repräsentanten sich, denen diese Informationen schnell und uneingeschränkt von der Verwaltung zur Verfügen gestellt und erläutert werden können, sich zu Experten machen, um diese Entscheidung sachgerecht treffen zu können. Wer also bei dieser Fragstellung eine Bürgerbefragung fordert, handelt entweder leichtfertig oder aber er will sich der Verantwortung entziehen.

Verkaufsflächen - Bedarfsrechnung bei Erhöhung der Kaufkraft - Beispielsrechnung

Der Verfasser hat basierend auf den Zahlen der vorliegenden GMA- Gutachten für den Einzelhandel der Stadt Leichlingen beispielhaft versucht, unter Festlegung der Zielkaufkraft in den einzelnen Handels- / Branchenbereichen den Mehrumsatz zu errechnen und daraus den Zusatzbedarf an Verkaufsfläche zu ermitteln. Es ergibt sich eine Gesamt-Zielkaufkraftbindung von 66 % statt der aktuellen 46 % und bei einem ermittelten Mehrumsatz von 33,9 Mio EUR ein zusätzlicher Bedarf an Verkaufsfläche von ca. 11.100 m². Natürlich kann man über den einen oder anderen Ansatz in dieser Beispielsrechnung streiten oder diskutieren, entscheidend dabei ist, mit welcher Zielsetzung die Verwaltung, der Rat und die Investoren bei ihren Planungen ausgehen, um den Bau der neuen STADTGALERIE größenordnungsmäßig zu rechtfertigen. Andere umliegende Kommunen wie gehen schon lange nach diesem Prinzip vor und haben somit sukzessive ihre Zentralität (Kaufkraftbindung der Einwohner am eigenen Standort) erhöht und den eigenen Einzelhandel gestärkt. Als Beispiel die Stadt Monheim, die ihre Zentralität von  62,6 % in 1999 erhöht hat auf 82,5 % in 2010[1] , die mittelfristige Zielsetzung ist 85 % bis 90 % [2].

Rückkehr zur sachlichen Diskussion

Das beiliegende Berechnungsbeispiel ist nicht als Rechtfertigung des Projektes gedacht, sondern soll nur die Komplexität der Fragestellung nach zusätzlichem Handelsflächenbedarf verdeutlichen. Wer Stadtentwicklung auf emotionaler statt auf rationaler, sachlicher Ebene betreiben will, handelt unklug und fahrlässig. Und deshalb wäre es falsch und nicht im Sinne der Verfassungsgründer, dem Bürger durch eine Befragung die Planung und Berechnung für solche Vorhaben zu übergeben und zu überlassen. Diese Aufgabe obliegt dem Rat und der Verwaltung. Zwingend notwendig ist aber, den Bürger umfassend über die Ergebnisse und Auswirkungen von solchen Planungen zu unterrichten und sie ihm verständlich zu machen. Da sind Rat und Verwaltung gefordert.



[1] Quelle: Internet http://www.monheim.de/wirtschaft/einzelhandel/zahlen-daten-fakten/

[2] Quelle: Internet http://www.monheim.de/wirtschaft/einzelhandel/entwicklungsziele/

 

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