Wieder einmal wurden bei der Vergabe von Aufträgen Leichlinger Unternehmen nicht berücksichtigt, weil sie von vorneherein nicht die Chance erhalten haben, sich an den entsprechenden Ausschreibungen zu beteiligen. Es macht uns fassungslos und sprachlos, wie die Stadt mit ihren ansässigen Unternehmern umgeht.

Dabei müht sich die Stadtentwicklungsgesellschaft seit Jahren nach allen Kräften, Unternehmen nach Leichlingen zu locken. Unternehmen, die hier investieren, Arbeitsplätze schaffen und letztendlich auch Gewerbesteuer zahlen sollen. Und gerade weil die Stadt Leichlingen im Vergleich zu anderen Kommunen für die Ansiedlung von Gewerbe weit aus schlechtere Rahmenbedingungen zu bieten hat, ist es umso fahrlässiger und  in hohem Masse kontraproduktiv, die ansässigen Unternehmen so links liegen zu lassen.

Wir müssen alles tun, das ansässige Gewerbe zu stärken. Wir haben nicht das Geld, um es den Unternehmen zum Beispiel mit einem niedrigen Gewerbesteuerhebesatz hier steuerlich attraktiv gestalten und etwa auf das Niveau unserer Nachbarkommune Langenfeld senken zu können. Ebenso wenig können wir für ansiedlungswillige Unternehmen preisgünstigere Grundstücke als unserer Mitbewerberkommunen anbieten. Aber das mindeste an Gegenleistung was wir bieten können, ist eine effiziente und unbürokratisch arbeitende Verwaltung. Eine Verwaltung, die mit ihrem Dienstleistungsangebot Unternehmen und Investoren zeigt, dass sie hier willkommen sind und bevorzugt bedient und behandelt werden.

Der Kämmerer der Stadt Leichlingen beklagt, zu wenig Einnahmen zur Deckung der Ausgaben zu haben. Dass jeder Auftrag, der an ein Leichlinger Unternehmen vergeben wird, in der Regel über die Gewerbesteuer wiederum Geld in die Kassen der Stadt zurückspült, dessen scheint man sich in der Verwaltung gar nicht bewusst zu sein. Hier wird im Grunde genommen sogar fahrlässig gehandelt, wenn man Leichlinger Unternehmen gar nicht erst berücksichtigt.

Wir beantragen deshalb:

 

Bei allen Ausschreibungen, die durch die Stadt durchgeführt oder von ihr über Dritte veranlasst sind, müssen die Unternehmen aus Leichlingen berücksichtigt und zumindest zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Ausnahmen sind nur insofern zulässig, wenn zweifelsfrei ersichtlich ist, dass das Leistungsvermögens des Unternehmens nicht dem Anforderungsprofil entspricht.

Wir werden sehen, wie andere Fraktionen das beurteilen.

Wir müssen unsere Unternehmen mehr unterstützen

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