Bürgermeister, Kämmerer und allen voran die SPD echauffieren sich ohne eigene Ideen und Vorschläge über die Anträge der Jamaika-Koalition. Statt sich in Demut und Zurückhaltung zu üben, monieren sie die Bemühungen der Jamaika-Koalition, den Haushaltsplanentwurf auf eine genehmigungsfähige Basis zu bringen. Es wird deshalb Zeit, die Diskussion über den Haushaltsplanentwurf mit Fakten und gesetzlichen Hintergründen zu bereichern und die verbreiteten Halb- und Unwahrheiten zu widerlegen.

Fakt ist zunächst einmal, dass Bürgermeister und Kämmerer einen nicht genehmigungsfähigen Haushaltsplanentwurf eingebracht haben. Entweder haben sie die aktuelle Gesetzeslage nicht gekannt, ignoriert oder falsch interpretiert. Alles ist schlimm und peinlich. Der Kämmerer zumindest hat mittlerweile seine Sichtweise korrigiert und die Gesetzeslage (an)erkannt.

Fakt ist weiterhin, dass über Jahre hinweg aufgetragene Hausaufgaben nicht gemacht wurden. Die Aufsichtsbehörde resp. der Landrat hat schon 2013 Konsolidierungsmaßnahmen gefordert und verfügt, dass ab 2024 ein nachhaltig ausgeglichener Haushalt vorzulegen ist. So wie es das Gesetz in § 75 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) verlangt. Wie der jetzige Haushaltsplanentwurf zeigt, ist man an der Erfüllung dieser Auflage krachend gescheitert. Jahrelang wurden die Ergebnisse schön gerechnet, um vermeintlich die Auflagen zu erfüllen. Bei der letztjährigen Genehmigung des Haushalts 2023 hat der Landrat noch einmal eindringlich Konsolidierungsmaßnahmen gefordert und angeordnet, wohl erkennend, dass die in den bisherigen Planungen ausgewiesenen Scheinergebnisse nicht oder nur mit einer drastischen (Verdreifachung) Erhöhung der Grundsteuer zu erreichen wären. Die aufgetragenen Hausaufgaben ist man wieder nicht angegangen. Offensichtlich glaubt oder will man munter weiter so wirtschaften wie bisher. Geht aber nicht, weil es gesetzwidrig ist.

Um also einen gesetzeskonformen Haushalt erstellen und beschließen zu können, bedarf es also einschneidender Sparmaßnahmen. Die Jamaika-Koalition hat die Initiative ergriffen und erste Vorschläge eingebracht. Diese wurden aber umgehend ohne Prüfung abgelehnt und teilweise als gesetzwidrig bezeichnet. Das ist purer Unsinn und billiger Populismus. Ich will die wesentlichen Vorschläge der Jamaika-Koalition zur Verbesserung des Ergebnisplans nachfolgend zum Verständnis aller und zur besseren Transparenz erläutern.

Die Erhöhung der Einkommensteuer um 3,9 Mio. EUR ist mal nicht so einfach hingerechnet wie es versucht wird, darzustellen. Für die Ermittlung gibt es unterschiedliche Herangehensweisen. Das Land beschließt ca. Mitte eines jeden Jahres für das nachfolgende Haushaltsjahr ein Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG2024), in dem das zur Verfügung stehende Geld aus Steuereinnahmen (verteilbare Finanzausgleichsmasse) nach bestimmten Kriterien an die Kreise, kreisfreien Städte und Kommunen verteilt wird. Die Berechnung ist zugegebenermaßen etwas kompliziert, aber am Ende kommen für die Kreise und Kommunen bestimmte Anteile oder Zuweisungen an der Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Investitionspauschalen und Schlüsselzuweisungen heraus. Darüber hinaus stellt das Land zusätzlich für die Planung der Haushalte sogenannte Orientierungsdaten zur Verfügung, um die Einnahmenplanung zu verbessern und für die einzelnen Haushaltsjahre anzupassen. Die Orientierungsdaten sollen laut § 6 der Kommunalen Haushaltsverordnung (KomHVO) in die Planung einbezogen werden. Und nichts anderes hat die Jamaika-Koalition gemacht. Die Orientierungsdaten sehen eine Erhöhung der Einkommensteuer um 5 %. Basis ist das Vorjahr der Planung, also 2023. Da noch kein Ist-Ergebnis vorliegt, werden die bisherigen Planzahlen für 2023 herangezogen. Der Kämmerer ist einen anderen Weg gegangen und hat im Gegensatz zu den vom Land vorgelegten Orientierungsdaten die Einnahmen aus der Einkommensteuer gekürzt. Er hat also eine sehr pessimistische Variante zu Grunde gelegt. Darüber wird man sich austauschen müssen. Es gibt aber keine Notwendigkeit oder gesetzliche Grundlage, die pessimistischste Variante zu wählen. Zumal die Realität bei den Ist-Ergebnissen in der Vergangenheit meist eine andere war.

Der globale Minderaufwand ist keine aktive Kürzung von Ausgaben über die einzelnen Produktgruppen hinweg. Hier verbreitet die SPD offensichtlich in Unkenntnis die Unwahrheit. Der globale Minderaufwand wurde mit dem 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz 2018 mit 1% in der Gemeindeordnung verankert, um im Hinblick auf die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen eine zusätzliche Möglichkeit zu schaffen, in den Planungen den Haushaltsausgleich zu erreichen. Mit dem 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz, das am 29.02.24 verabschiedet wurde, ist der globale Minderaufwand sogar auf 2 % erhöht worden. Im Übrigen setzt der Rheinisch-Bergische Kreis praktiziert diese Möglichkeit schon seit Jahren in seinen Planungen um. Der globale Minderaufwand findet allerdings keine Berücksichtigung in den Ist-Zahlen, also in der tatsächlichen Ergebnisplanung. Insofern führt er auch nicht zu faktisch notwendigen Kürzungen. Hier verbreitet die SPD entweder bewusst oder in Unkenntnis der Gesetzeslage falsche Fakten.

Bei dieser Maßnahme wird in der Tat eine Kürzung bestimmter Aufwendungen um 2% als Einsparung gefordert. Das ist im Grunde dem Konsolidierungsauftrag der Aufsichtsbehörde geschuldet, den die Verwaltung bisher nie umgesetzt oder eingeleitet hat. Für einen gesetzeskonformen Haushalt ist es unabdingbar, Sparmaßnahmen im Leichlinger Haushalt einzuleiten. Das hätte man im Rathaus auch schon früher erkennen können und tun müssen. Hat man aber nicht und übt sich jetzt in Vorwürfen. Es ist auch billig und unzumutbar, dem Rat alleine diese Aufgabe aufbürden zu wollen. Der Rat besteht aus ehrenamtlichen Mitgliedern, er hat die Aufgabe, einen Haushalt zu beschließen. Er kann Vorgaben machen und Eckpunkte festlegen. Er ist aber überfordert, wenn er im Detail Maßnahmen benennen soll, da ihm die Detailkenntnisse fehlen und die inneren Abläufe und Vorschriften ihm nicht bekannt sind. Über diese Kenntnisse verfügt nur die Verwaltung und ist deshalb gefordert. Es ist also richtig, wenn die Jamaika-Koalition die Vorgabe macht, 2% über bestimmte Verwaltungsbereiche einzusparen. Solche Vorgaben sind üblich und geschehen tagtäglich in der Wirtschaft.

Es ist richtig, dass die Stadt Leichlingen (noch) über ein Eigenkapital in Höhe von rund 120 Mio. EUR verfügt. Fakt ist aber auch, dass es allein im vorliegenden Planungszeitraum um mehr als 48 Mio. EUR, also um rund 40%, schrumpfen wird.  Wer also weiter so wirtschaften will wie bisher wird nach rund 10 Jahren kein Eigenkapital mehr haben. Das zu erkennen bedarf es keiner großen Rechenkünste.  Der Gesetzgeber hat den § 76 Abs. 2 der GO eingeführt, um eine solche (Miss)Wirtschaft zu verhindern. Hierin fordert er die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungsgesetzes, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, das Eigenkapital oder die allgemeine Rücklage um mehr als 5% zu verringern.

Dem Gesetz kann sich auch keine SPD, kein Bürgermeister und kein Kämmerer widersetzen, so gerne sie das vielleicht auch möchten. Ohne einschneidende Sparmaßnahmen wird es nicht gehen, das wird man, so weh es im Einzelnen auch tut, dem Bürger klar machen müssen, will man die Grundsteuer nicht verdreifachen. Statt also rumzumäkeln und zu jammern sollte die Verwaltungsspitze endlich an die Arbeit gehen und die notwendigen Sparmaßnahmen eruieren und vorschlagen. Alles andere ist wenig zielführend und für die Bürger Leichlingens nicht zumutbar.

Lothar Esser
Freie Demokratenn Leichlingen
Ortsvorsitzender

Ohne drastische Sparmaßnahmen wird es nicht gehen! – ein persönlicher Kommentar