Es ist beruhigend zu wissen, dass Bürgermeister und Kämmerer keinerlei Einfluss auf die persönlichen Finanzen der Bürger und deren Planung haben. Gleichwohl verwalten Bürgermeister, Kämmerer und auch der Rat das städtische Vermögen der Bürger. Betrachtet man den diesjährigen Haushaltsplanentwurf, kommt man endgültig zur Feststellung, dass sie doch recht kläglich damit umgehen. Das städtische Vermögen schrumpft immer mehr. Schon vor mehr als 10 Jahren hat der Landrat mit seinem Erlass Sparsamkeit angeordnet. Mit der Auflage, sich in den nächsten zehn Jahren so zu konsolidieren, dass ab dem Jahr 2024 ein dauerhafter Haushaltsausgleich gem. § 75 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) erfolgt, sollte dem Vermögensabbau Einhalt geboten werden. Sozusagen die Anordnung eines Haushaltssicherungskonzeptes light.
Die Anordnung des Landrates hat offensichtlich keinen großen Eindruck hinterlassen. Der Haushaltsausgleich wurde einfach Jahr für Jahr in der mittelfristigen Finanzplanung „hingerechnet“. So erfüllte man mit einfachen Mitteln die Auflage – scheinbar. War es in den ersten Haushaltsjahren nach 2013 noch leicht, die Planungen zu kaschieren, gelang das im vorigen Haushaltsplan 2023 schon nicht. Ein Defizit von 10,5 Mio. EUR musste für das Haushaltsjahr 2023 im Planentwurf ausgewiesen werden. Auf dieses krachende Negativ-Ergebnis folgten merkwürdige Erklärungsversuche der Planer und auf das Planjahr 2024 mochte der Kämmerer erst gar nicht schauen. Der Bürgermeister erklärte und glaubte tatsächlich, dass sich das 10 Mio. EUR Defizit sogar noch ins Positive wenden könnte. Bei allen, die nicht die Methode Glaskugel anwenden, löste diese Aussage Fassungslosigkeit und Kopfschütteln aus. Außerdem meinte er weiter, eine Verdopplung der Grundsteuer könne man dem Bürger nicht zumuten, um nur wenig später Gleiches dann doch zu tun. Der Haushalt wurde mit einer Verdoppelung der Grundsteuer B ab 2024 von 550 v.H. auf 1102 v.H. verabschiedet. Damit war der geforderte Haushaltsausgleich ab 2024 wieder hingerechnet.
Auch beim vorliegenden Entwurf spricht der Bürgermeister erneut davon, dass dem Bürger eine Verdopplung oder mehr der Grundsteuer B nicht zugemutet werden könne. Sein Entwurf sieht deshalb nur eine Erhöhung von 550 v.H. auf 750 v.H. vor. Wohlwissend, dass es mit dieser Erhöhung es hinten und vorne nicht reicht, um auch nur annähernd den Haushaltsausgleich für das Haushaltsjahr und die folgenden Jahre der Planung zu erreichen. Mit jeweiligen Defiziten von über 9 Mio. EUR ist man mit der Haushaltsstrategie der vergangenen Jahre krachend gescheitert.
Ohne auf Details der Planung näher eingehen zu müssen, wird im Vorbericht erkennbar, wie katastrophal die Haushaltslage in den kommenden Jahren sein wird. Und es wird auch sehr schnell deutlich, dass das nicht von ungefähr kommt und eine Menge Eigenverschulden dahintersteckt. Schon seit Jahren wundert man sich immer wieder, dass die Ergebniszahlen bemerkenswert häufig und deutlich von den Planzahlen abweichen. Der Vorbericht liefert dazu erneut Beispiele und offenbart, dass die Ergebnis- und Liquiditätsplanung so gar nicht zu den Stärken der Akteure zu zählen scheint (vgl. S. 13 ff im Vorbericht des Entwurfs). Die Abweichung der Planzahlen von den Istzahlen beträgt im Jahr 2022 mehr als 46 Mio. EUR !!!, also mehr als die Hälfte des Haushaltsvolumens. Im Jahr 2023 beträgt die Abweichung in der Liquiditätsplanung wiederum unglaubliche 32 Mio. EUR. Bei der Ergebnisrechnung ist es ähnlich, die Abweichung der Planzahlen von den Istzahlen für das Jahr 2022 beträgt rund 9 Mio. EUR. Für 2023 beträgt die Abweichung zwar aktuell nur 1,1 Mio. EUR, aber es sind auch noch nicht alle Zahlen in 2023 gebucht und berücksichtigt. Es ist zu befürchten, dass die Abweichung auch hier deutlich höher sein wird. Jahr für Jahr wurde offensichtlich über die eigenen Kapazitäten hinaus geplant. Ein Ansatz, dass sich das irgendwann mal ändert, hin zu einer realistischen Planung, ist leider nicht erkennbar.
Auch das ständige Jammern über die Erhöhung der Kreisumlage mag man nicht mehr hören. Es ist auch in der Aussage falsch oder zumindest irreführend. Der Kreisumlagesatz hat sich seit 2007 von 46,87 % kontinuierlich verringert auf 35,5 % im Jahre 2018 und ist seitdem unverändert. Also von Erhöhung keine Spur. Dass sich die absoluten Zahlen erhöhen, liegt natürlich an der über die Jahre hinweg stärker gewordenen Ertragskraft der Gemeinden. Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage sind die fiktive Steuerkraft der Gemeinde sowie die Schlüsselzuweisungen, also beides Ertragskomponenten. Von dieser Umlagegrundlage wird mit dem Kreisumlagesatz die Umlage berechnet. Die fiktive Steuerkraft spiegelt sich in den Steuereinnahmen wider. Im Jahre 2009 betrugen die Einnahmen der Stadt Leichlingen aus Steuern und ähnlichen Abgaben ca. 23 Mio. EUR, im Jahr 2022 betrugen sie lt. vorläufigem Ergebnis rund 41 Mio. EUR, also fast eine Verdopplung. Die Kreisumlage hat sich dagegen in diesem Zeitraum von ca. 12 Mio. EUR im Jahr 2009 nur auf rund 14 Mio. EUR im Jahr 2022 erhöht.
Das Jammern über die Erhöhung der Kreisumlage ist überflüssig, gleichwohl dürfen Anregungen über Sparpotential im Kreishaushalt erlaubt sein, die zu einem noch geringeren Umlagesatz führen können. Die Kreisumlage ist notwendig zur Erfüllung der Aufgaben, die die Kommunen nicht erfüllen wollen oder können und sie macht die Gemeinden nicht ärmer.
Haushaltssicherungskonzept wird notwendig
Das vorliegende Zahlenwerk ist also wenig vertrauenserweckend. Zu offensichtlich ist, dass Jahr für Jahr alles schön gerechnet und Bürger wie Aufsichtsbehörde getäuscht wurden. Gemäß § 76 Abs. 1 Ziffer 2 der Gemeindeordnung NRW ist dann ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, wenn in zwei aufeinander folgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern. Das trifft in der Planung auf die Jahre 2024 bis 2027 unzweifelhaft zu. Bemerkenswert ist, dass dieser Sachverhalt im Bericht weder erwähnt noch darauf eingegangen wird. Auch hier wird der Bürger enttäuscht und getäuscht.
Ja die Welt hat sich weitergedreht und sie hat sich seit 2013 auch sicherlich verändert. Aber reicht das als Rechtfertigung für diese klägliche Haushaltssituation? Mit Einführung des NKF im Jahre 2009 stand das Vermögen der Stadt Leichlingen noch mit rund 160 Mio. EUR zu Buche. Im Jahr 2022 betrug es nur noch 136 Mio. EUR. In den kommenden 5 Jahren der Planung wird sich das Vermögen um weitere 47 Mio. EUR auf 89 Mio. EUR in 2027, also um mehr als ein Drittel verringern. Dem muss jetzt mit drastischen Maßnahmen Einhalt geboten werden. Bürgermeister, Kämmerer und auch der Rat sind ihrer Verantwortung als Vermögensverwalter über die Jahre nicht gerecht geworden. Auch die Aufsichtsbehörde trägt eine Mitschuld an der derzeitigen Haushaltssituation, zu lange hat sie der Schönrechnerei zugesehen. Alle Beteiligten sind jetzt und in den nächsten 10 Jahren gefordert, mit einem Haushaltssicherungskonzept und durchaus schmerzhaften Maßnahmen das Schiff Stadt Leichlingen wieder auf Kurs zu bringen.
Lothar Esser
Ortsvorsitzender FDP Leichlingen